Das Risiko, pflegebedürftig zu werden steigt mit zunehmendem Alter und trifft immer mehr Menschen. Deshalb wurde 1995 die Pflegepflichtversicherung eingeführt.
Mit dem Inkrafttreten des Pflegeversicherungsgesetzes ist die Absicherung für alle Bürger zur Pflicht geworden.
Die Pflegeversicherung wurde eingeführt, weil sich die Lebensumstände geändert haben. Es ist heutzutage nicht mehr selbstverständlich, dass Pflegebedürftige innerhalb der Familie versorgt werden. Entweder fehlt es dazu an der Bereitschaft, an Zeit oder die Fähigkeiten reichen nicht aus. Wer auf Hilfe von außen angewiesen ist, für den kann es richtig teuer werden. Die Pflegepflichtversicherung deckt die Grundversorgung im Pflegefall ab.
Eine Pflegepflichtversicherung ist für alle Krankenversicherten ein Muss. Wer bei der NKV privat voll- oder beihilfeversichert ist, hat in der Regel auch seine Pflegepflichtversicherung dort, denn es gilt der Grundsatz "Pflege folgt Kranken".
- Erstattet Kosten für häusliche, teilstationäre und vollstationäre Pflege und/oder Pflegegeld
- Für häusliche Pflege je nach Pflegestufe ein monatliches Pflegegeld von 235 bis 700 EUR
- Bei ambulanter Pflege durch eine Fachkraft oder bei einer teilstationären Versorgung werden die Pflegekosten je nach Pflegestufe bis zu 1.550 EUR monatlich erstattet. In Härtefällen steigt die Leistung auf bis zu 1.918 EUR pro Monat.
- Bei stationärer Pflege gibt es bis zu 1.550 EUR im Monat, in Härtefällen bis zu 1.918 EUR.
- Ist die Pflegeperson verhindert, werden die Kosten für eine Ersatzpflege bis zu 1.550 EUR erstattet.
- Ist eine häusliche Pflege zeitweilig nicht möglich, werden die Kosten für eine stationäre Kurzzeitpflege mit bis zu 1.550 EUR jährlich erstattet (einmaliger Anspruch für längstens 4 Wochen pro Kalenderjahr).
- Pflegehilfsmittel bis 31 EUR monatlich
- Technische Hilfsmittel hauptsächlich leihweise oder 100 % Erstattung; Zuzahlung höchstens 25 EUR
- Zur Verbesserung des Wohnumfelds kann ein Zuschuss von bis zu 2.557 EUR je Maßnahme gewährt werden.
- Pflegepersonen, die wöchentlich nicht mehr als 30 Stunden erwerbstätig sind und wenigstens 2 Stunden täglich unentgeltlich pflegen, sind in den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung mit einbezogen. Für die Rentenversicherung zahlt die PKV je nach Pflegestufe und Umfang der Pflegetätigkeit Beiträge
- Beamte erhalten die genannten Leistungen entsprechend ihrem Beihilfeanspruch anteilig.
- Die Leistungen aus der gesetzlichen und der privaten Pflegepflichtversicherung sind identisch.
- Die Beiträge sind unisex kalkuliert, d. h. für Männer und Frauen gleich.
- Kinder sind in der Regel beitragsfrei mitversichert. Die Tarife sehen eine Grundversorgung vor. Trotzdem können erhebliche finanzielle Lücken bleiben. Im schlimmsten Fall müssen Angehörige dafür aufkommen - deshalb ist ein Pflegetagegeld die optimale Ergänzung. Voraussetzung für das Zahlen eines Pflegetagegelds ist die Anerkennung der Pflegebedürftigkeit durch die Pflege-Pflichtversicherung.
Das Pflegetagegeld bietet:
- flexible Leistungen in allen drei Pflegestufen für ambulante und stationäre Leistungen
- Leistung bei Demenz
- Einmalzahlung
- Die Leistungen werden zeitlich unbegrenzt und ohne Kostennachweis gezahlt.
uvm.
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