Für Beihilfeberechtigte und Beihilfeberechtigte in Ausbildung
Als Beihilfeberechtigter erhalten Sie je nach Zugehörigkeit von Ihrem Beihilfeträger eine Beihilfe zwischen 50 - 80 Prozent. Mit einer zusätzlichen privaten Krankenversicherung, einer sogenannten Restkostenversicherung, schließen Sie diese Lücke.
Freie Arztwahl unter approbierten, niedergelassenen Ärzten und Heilpraktikern
Heilpraktikerbehandlung und verordnete Arzneien
Hilfsmittel wie Brillen, Kontaktlinsen, Hör- oder Sprechgeräte
Vorsorgeuntersuchungen
Medizinisch notwendige Transporte zum und vom nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus
Medizinisch notwendige Rücktransporte aus dem Ausland
Arznei-, Verbands-, Heil- und Hilfsmittel
Ambulante Kuren bis zu 4 Wochen alle 3 Jahre
Tarife SB/SAStationär
Freie Krankenhauswahl
Allgemeine Leistungen im Krankenhaus (Mehrbettzimmer und Stationsarzt) sowie Wahlleistungen (privatärztliche Behandlung und Unterbringung im 2-Bett-Zimmer)
Wird auf die Wahlleistungen verzichtet, gibt es ein Krankenhaus-Tagegeld von 25,56 EUR bzw. 51,13 EUR
Gesondert berechenbare Leistungen eines Belegarztes
Entbindungskosten
Tarife ZB/ZAZahnärztliche Behandlung
Kostenerstattung von Zahnbehandlungen, -ersatz und Kieferorthopädie
Keine Summenbegrenzung in den ersten Versicherungsjahren
Alle Leistungen werden zum vereinbarten Erstattungsprozentsatz gezahlt.