Schutz und Sicherheit im Zeichen der Burg
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Öffentlicher Dienst
Beamte, Auszubildende und Beamtenanwärter bekommen für sich und ihre Angehörigen vom jeweiligen Dienstherrn eine Beihilfe zu den Krankheitskosten. Die Höhe richtet sich nach Bundesland und Familienstand. Die Beihilfe ist nur eine Ergänzung der Eigenvorsorge. Für verbleibende Restkosten müssen Sie selbst aufkommen oder Sie schließen eine private Ergänzungsversicherung ab.

Auf einen Blick

Als Beamter oder Beamtin leisten Sie Ihren Beitrag für unsere Gesellschaft. Das kann mitunter ganz schön aufreibend sein. Deshalb ist eine optimale Versorgung im Krankheitsfall besonders wichtig für Sie. Sie erhalten von Ihrer Dienststelle jetzt oder später finanzielle Beihilfe im Krankheitsfall. Doch nur als Privatpatient können Sie diesen Anspruch voll ausschöpfen.

Warum/für wen ist dieser Tarif geeignet?

Für Beihilfeberechtigte und Beihilfeberechtigte in Ausbildung
  • beim Bund
  • beim Land
  • bei der Kommune
  • bei der Bundeswehr
  • bei der Polizei
  • bei der Bundespolizei
  • und deren berücksichtigungsfähige Angehörige


Weitere Informationen
Weitere Informationen zu den Tarifen

Details zum Tarif

Je nach Beihilfeanspruch finden Sie bei der NÜRNBERGER Krankenversicherung die optimale Ergänzung.

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Tarife AB/AA Ambulant

 
  • Ärztliche Leistungen
  • Freie Arztwahl unter approbierten, niedergelassenen Ärzten und Heilpraktikern
  • Heilpraktikerbehandlung und verordnete Arzneien
  • Hilfsmittel wie Brillen, Kontaktlinsen, Hör- oder Sprechgeräte
  • Vorsorgeuntersuchungen
  • Medizinisch notwendige Transporte zum und vom nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus
  • Medizinisch notwendige Rücktransporte aus dem Ausland
  • Arznei-, Verbands-, Heil- und Hilfsmittel
  • Ambulante Kuren bis zu 4 Wochen alle 3 Jahre

Tarife SB/SA Stationär

Tarife SB/SA Stationär

 
  • Freie Krankenhauswahl
  • Allgemeine Leistungen im Krankenhaus (Mehrbettzimmer und Stationsarzt) sowie
  • Wahlleistungen (privatärztliche Behandlung und Unterbringung im 2-Bett-Zimmer)
  • Wird auf die Wahlleistungen verzichtet, gibt es ein Krankenhaus-Tagegeld von 25,56 EUR bzw. 51,13 EUR
  • Gesondert berechenbare Leistungen eines Belegarztes
  • Entbindungskosten

 

 

Tarife ZB/ZA Zahnärztliche Behandlung

Tarife ZB/ZA Zahnärztliche Behandlung

 
  • Kostenerstattung von Zahnbehandlungen, -ersatz und Kieferorthopädie
  • Keine Summenbegrenzung in den ersten Versicherungsjahren

Beratung

Wir beraten Sie individuell
 
Ausgezeichnete Produkte und bedarfsgerechte Beratung zeichnen die NÜRNBERGER aus. Unsere Spezialisten unterstützen Sie bei allen Fragen zum Produkt und zu Ihrer Bedarfssituation. Bestimmen Sie den Weg, wie Sie mit uns sprechen wollen - was auch immer Sie wählen: wir beraten Sie gern, kompetent und auf die Art und Weise, die Sie wünschen.
 

Sie haben Fragen? Wir melden uns

Rückrufservice (natürlich kostenlos für Sie)
 
Sie wollen direkt mit einem Mitarbeiter sprechen? Sie teilen uns mit, wann es Ihnen am besten passt, und wir rufen genau zu diesem Zeitpunkt bei Ihnen an - selbstverständlich auf unsere Kosten.
 
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