Leistungen für
- alle drei Pflegestufen
- und in Pflegestufe 0 bei Demenz
- flexibel absicherbare Leistungen
- Einmalzahlungen
- Assistanceleistungen uvm.
Leistung ohne zeitliche Begrenzung und ohne Kostennachweis.
Voraussetzung für die Zahlung von Pflegetagegeld ist die Anerkennung der Pflegebedürftigkeit durch die Pflegepflichtversicherung.