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Sie haben es sich verdient.

Halbpension?

Mit der gesetzlichen Rente allein werden Arbeitnehmer auch nach Einführung der staatlich geförderten Eigenvorsorge in Zukunft nicht mehr auskommen können. Sehr viel mehr als die Hälfte des letzten Nettoeinkommens wird es nach einem normalen Erwerbsleben insgesamt nicht sein. Das ist Halbpension.

Nicht jedes Unternehmen kann in einem immer selektiveren Wettbewerb seinen Mitarbeitern zusätzliche Versorgungsleistungen gewähren, ohne seine finanziellen Möglichkeiten zu überschreiten.

Bewährten Mitarbeitern auch ohne eigenen Aufwand des Unternehmens Zugang zu einer attraktiven betrieblichen Versorgung zu verschaffen, das kann dennoch jeder Unternehmer. Mit der Unterstützungskasse durch Entgeltumwandlung.


Ein einfaches Prinzip.

Getragen wird die gemeinnützige und deshalb steuerbegünstigte Unterstützungskasse von mehreren Arbeitgebern, den Trägerunternehmen.
Diese leisten Zuwendungen an die Unterstützungskasse, die dafür den Mitarbeitern Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall gewährt. Im Gegenzug verzichten die Mitarbeiter auf einen Teil ihres Barlohns und wandeln ihn in sogenannten Versorgungslohn um. Der Gesetzgeber fördert diese Umwandlung durch Verzicht auf Besteuerung und zusätzlich bis Ende 2008 durch evtl. Befrei ung von Sozialabgaben - für den Zuwendungsbetrag gilt damit: brutto ist gleich netto.

Die Zuwendungen an die Unterstützungskasse bleiben stets ohne Abzug. Der Betrieb und die Serviceleistungen der Versorgungseinrichtung werden ausschließlich aus den Mitgliedsbeiträgen finanziert.

Über die Höhe der Zuwendungen bzw. Leistungen kann das Trägerunternehmen in einem weiten Rahmen frei entscheiden.

 
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