Schutz und Sicherheit im Zeichen der Burg
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Durch die Entgeltumwandlung entstehen dem Arbeitnehmer Steuervorteile. Der Umwandlungsbetrag ist steuerfrei. Die Steuerpflicht wird also von der aktiven Arbeitsphase in das Rentenalter verlagert, in dem der Steuersatz in der Regel wesentlich geringer ist und zusätzliche Freibeträge genutzt werden können. Zusätzlich können bis Ende 2008 Sozialabgaben eingespart werden.
 
 
Vorteile für den Arbeitgeber.
  • Steigerung der Mitarbeitermotivation
  • Minimaler Aufwand für den Betrieb
  • Beiträge könne als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden
  • Keine Beiträge an den Pensionssicherungsverein für Insolvenzschutz
  • Kein Ausweis in der Bilanz erforderlich - keine Pensionsrückstellung
  • Keine Nachschußverpflichtung im Leistungsfall
  • Sozialversicherungsersparnis bis 2008, dadurch Senkung der Lohnnebenkosten
  • Umsetzung des gesetzlichen Anspruchs auf betriebliche Altersversorgung

Vorteile für den Arbeitnehmer.
  • Sicherer Aufbau einer Altersversorgung
  • Beiträge bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Gesetzlichen Rentenversicherung (West 2007: 2.520 EUR) steuerfrei; bis 2008 auch noch sozialversicherungsfrei
  • Nachgelagerte Besteuerung im Rentenalter; Steuerlast ist im Alter oft geringer als zur Zeit der Erwerbstätigkeit
  • Private Weiterführung nach Arbeitgeberwechsel bzw. Ausscheiden möglich
  • Rechtsanspruch auf Versorgungsleistung
 
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