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"Ein gelungener Schachzug"

Halbpension.
Mit der gesetzlichen Altersrente allein werden Mitarbeiter auch nach Einführung der staatlich geförderten Eigenvorsorge in Zukunft nicht mehr auskommen. Denn immer weniger Berufstätige müssen immer mehr Rentner finanzieren, wobei aufgrund der steigenden Lebenserwartung die Renten außerdem länger zu zahlen sind. Dies führt zwangsläufig zu einer Senkung des Rentenniveaus. Nur rund die Hälfte des letzten Nettoeinkommens dürfte in der "Gesetzlichen" im Alter zur Verfügung stehen, selbst nach 40 Jahren Beitragszahlung. Das ist Halbpension!

Ein Arbeitnehmer hat mehr verdient.
Nicht jeder Unternehmer kann seinen Mitarbeitern eine Altersversorgung bezahlen, ohne seine finanziellen Möglichkeiten zu überschreiten. Aber ohne eigenen Aufwand dem bewährten Mitarbeiter den Zugang zu einer betrieblichen Altersversorgung verschaffen, das kann jeder: mit der NÜRNBERGER Pensionskasse durch Entgeltumwandlung.

Die einfache Lösung.
Eine Pensionskasse ist eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung. Sie gewährt Leistungen der betrieblichen Altersversorgung an Arbeitnehmer und deren Hinterbliebene.
Ein Arbeitgeber schließt bei der Pensionskasse einen Versicherungsvertrag zu Gunsten seines Mitarbeiters ab. Dieser kann bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (im Jahr 2010 : 2.640 EUR zzgl. 1.800 EUR, falls keine Direktversicherung nach § 40b EStG vorhanden) in die Pensionskasse einzahlen. Aus den Beiträgen wird ein sicherheitsorientierter Kapitalstock gebildet, aus dem die späteren Zahlungen finanziert werden. Der Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen der Pensionskasse.

Kein Aufwand für den Arbeitgeber.
Der Arbeitnehmer vereinbart mit seinem Arbeitgeber, dass er anstelle eines Teils des laufenden Gehaltes oder der Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, 13. Gehalt) eine Versorgungszusage von der Pensionskasse erhält. Der Arbeitgeber hat keinen eigenen Aufwand, aber der Mitarbeiter kann sich an einem attraktiven Modell der betrieblichen Altersversorgung beteiligen.
Und das nahezu ohne Verwaltungsaufwand für den Arbeitgeber.
 
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