Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung ist notwendig für
- Wohnungseigentümer-Gemeinschaften/Wohnhäuser einer Bau-, Siedlungs-, Wohnbaugenossenschaft oder -gesellschaft
- unbebaute Grundstücke
- unbewohnte Häuser, leerstehende Gebäude
- Lagerhallen
Sowie bei der Vermietung von
- Eigentumswohnungen
- Ein- und Zweifamilienhäuser
- Mehrfamilienhäuser mit Wohnungen, Läden, Büros und/oder Praxen
Hausbesitzer, die ihr Ein- oder Zweifamilienhaus selbst bewohnen, sind bereits mit dem NÜRNBERGER Privat-HaftpflichtSchutz abgesichert.