
Zwischen 1991 und 2005 hat sich die Zahl der Selbstständigen ohne eigene Angestellte auf rund 2,3 Millionen fast verdoppelt. Laut einer Umfrage betreiben viele von ihnen keine oder eine nur sehr geringe private Altersvorsorge. Befragt wurden 517 Solo-Selbstständige, die als "neue Selbstständige, die im Allgemeinen auf die Verwertung ihrer eigenen Arbeitskraft angewiesen sind, über keinen oder nur einen geringen Kapitalstock verfügen und in der Regel keine Mitarbeiter beschäftigen" bezeichnet werden. Die Befragten waren aktuell nicht gesetzlich rentenversichert. Deshalb muss bei allen Befragten davon ausgegangen werden, dass sie über keine oder nur geringe gesetzliche Rentenansprüche aus einer eventuellen versicherungspflichtigen Vortätigkeit verfügen.
Wenig bis keine Vorsorge
Umso bedeutsamer sind die Ergebnisse der Umfrage, nach denen 25,1 Prozent der Selbstständigen keine Vorsorge betreiben. Und wenn Vorsorge betrieben wird, dann in einem überwiegend völlig unzureichenden Rahmen. Zwei Drittel aller Solo-Selbstständigen leisten maximal 300 EUR monatlich für ihre Altersversorgung. Ein gutes Drittel der Befragten sparen bis maximal 150 EUR monatlich. Diese Beträge werden damit in vielen Fällen nicht einmal ausreichen, um einen Rentenanspruch in Höhe der Grundsicherung von derzeit rund 347 EUR monatlich anzusparen, insbesondere nicht unter Berücksichtigung einer inflationsbedingten Anpassung dieses Betrags. 47 Prozent der Selbstständigen befürchten, von Altersarmut betroffen zu sein und beispielsweise die erwähnte Grundsicherung in Anspruch nehmen zu müssen. Je höher das Einkommen, desto geringer sind diese Befürchtungen und desto höher die Einzahlungen. Während 92 Prozent derjenigen Selbstständigen, die ein Haushalts-Einkommen von mehr als 4.000 EUR monatlich erzielen, auch Vorsorge betreiben, sind es in der Einkommensgruppe unter 1.000 EUR monatlich nur 41 Prozent.
Die Altersvorsorge steht bei Selbstständigen auf der Prioritätenliste nicht ganz oben. Verdienen sie Geld, so wird dies in erster Linie für private Ausgaben sowie zur Abzahlung von Krediten eingesetzt. Jeweils rund 31 Prozent gaben an, für diese beiden Ausgabearten einen Großteil ihrer Überschüsse einzusetzen. Mit rund 16 Prozent folgt die Altersvorsorge, noch vor Investitionen in den Betrieb oder die Büroausstattung, Werbung und Vermarktung oder andere Ausgaben. Erfragt wurde, wie die Vorsorge konkret betrieben wird. Nahezu drei Viertel zeigten hier die Präferenz für eine Lebens- oder Rentenversicherung, mit weitem Abstand vor Bausparen/Immobilien und Wertpapieren (jeweils rund 39 Prozent), Banksparen (23 Prozent), Rürup-Rente (12 Prozent) oder anderen Vorsorgeformen. Die Rürup-Rente kommt vor allem in der Einkommensgruppe zwischen 3.000 und 4.000 EUR monatlich sowie auffällig gut bei jüngeren Selbstständigen bis 39 Jahre an.
Steuerliche Förderung
Mit einer Basis-Rente, die oft auch nach ihrem Erfinder Rürup-Rente genannt wird, können nicht gesetzlich Rentenversicherte in den Genuss einer staatlich geförderten privaten Altersvorsorge kommen. 2008 sind 66 Prozent der tatsächlichen Aufwendungen von höchstens 20.000 EUR als Sonderausgaben abzugsfähig, also 13.200 EUR. Für zusammen veranlagte Ehepaare gilt der doppelte Höchstbetrag, in diesem Jahr folglich 26.200 EUR (66 Prozent von 40.000 EUR). Bis 2025 steigt dieser absetzbare Prozentsatz jährlich um zwei Prozent - bis dann 100 Prozent erreicht sind. Die Rentenleistungen aus diesem Vertrag unterliegen der nachgelagerten Besteuerung. Wer ab 2040 zum ersten Mal eine Rürup-Rente bezieht, muss den Auszahlungsbetrag zu 100 Prozent versteuern. Liegt der Rentenbeginn vor 2040, ist man nur begrenzt steuerpflichtig. Von 2005 bis 2020 stieg beziehungsweise steigt der zu versteuernde Anteil für jeden neuen Rentenjahrgang von anfänglich 50 Prozent jedes Jahr um zwei Prozent, ab 2020 dann jährlich um ein Prozent. Der steuerpflichtige Anteil, der zu Beginn des Rentenbezuges gilt, bleibt für die gesamte Bezugsdauer bestehen.
Die steuerlichen Begünstigungen gelten allerdings nur dann, wenn man eine lebenslange, monatliche Leibrente vertraglich vereinbart hat. Diese darf darüber hinaus nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres ausgezahlt werden. Weitere Voraussetzungen für die staatliche Förderung: Die Basis-Rente darf weder verkaufbar noch beleihbar sein. Die Ansprüche aus der Basis-Rente sind grundsätzlich nicht vererbbar. Allerdings kann der Rürup-Sparer ergänzend zum Vertrag eine Hinterbliebenen-Absicherung sowie einen Erwerbs- oder Berufsunfähigkeits-Schutz mit abschließen. Weiterer Vorteil für den Rürup-Sparer: Die Aufwendungen für die Basis-Rente sind sicher bei Hartz IV. Folglich zählt die Vorsorge mit der Basis-Rente nicht als Vermögen, wenn es zu einer längeren Arbeitslosigkeit kommen sollte - so dass dieses zurückgelegte Geld nicht vorrangig aufgebraucht werden muss, bevor man in den Bezug von Arbeitslosengeld II kommt.