
Klare steuerliche Vorteile bietet die Rürup-Rente, auch Basisrente genannt, auch für Selbstständige. Denn die Beiträge dazu können als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht und steuerlich abgesetzt werden.
Attraktive Förderung
Außerdem werden die Beiträge unabhängig von anderen Vorsorgeaufwendungen erfasst. Bis zu 20.000 EUR bei Alleinstehenden und 40.000 EUR bei Ehepaaren können so pro Jahr in die Rürup-Rente eingezahlt werden. Davon sind seit 2009 68 Prozent als Sonderausgaben absetzbar. Die Förderung des Beitrags steigt jährlich an. Parallel dazu werden die Auszahlungen höher besteuert. Ab 2025 kann somit der volle Beitrag steuerlich angerechnet werden. Dafür muss die Rente dann aber versteuert werden. Wer die Leistungen aus der Rente erst nach dem Jahr 2040 in Anspruch nimmt, muss sie demnach voll versteuern. Daher lohnt sich eine Basisrente besonders für ältere Selbstständige, da sie in den nächsten 30 Jahren von der langsam steigenden Steuerlast auf ihre Auszahlungen profitieren.
Die Basisversorgung ist ein vom Gesetzgeber vorgegebenes Produkt, das steuerlich gefördert wird, wenn es folgende Kriterien erfüllt:
Zusatzversicherungen für den finanziellen Schutz bei Erwerbs-/Berufsunfähigkeit können eingeschlossen werden. Die Basis Rente zählt nicht zum verwertbaren Vermögen beim Arbeitslosengeld II (Hartz IV).
Bei der NÜRNBERGER können Sie Ihre BasisRente sowohl als konventionellen als auch als fondsgebundenen Tarif Konzept-BasisRente abschließen.
